ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bitte berücksichtige die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Erstellen einer Anfrage und dem Buchen eines Fotobox-Termins:

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Maßgeblich ist die Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt. Abweichende Bedingungen seitens des Mieters sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Bedingungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt oder nicht unverzüglich widerspricht, spätestens jedoch bei Annahme des Angebots.

§ 2 Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die kostenpflichtige Vermietung (m)einer Fotobox.

§ 3 Vertragsabschluss

Nach Eingang einer Anfrage erhält der Mieter ein personalisiertes Angebot und falls notwendig einen Fragebogen zum Einsatzzweck. Dieses Angebot kann der Mieter anschließend prüfen, unterzeichnen und wieder zurück übermitteln an den Vermieter der Fotobox. Der Vertrag kommt erst nach erneuter schriftlicher Auftragsbestätigung des vom Mieter unterzeichneten Angebots durch den Vermieter zustande. Bei vereinbarter Anzahlung gilt die Buchung erst nach vollständiger Zahlung als bestätigt.

Ausschließlich die Auftragsbestätigung bestimmt Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung.

Zusicherungen, Änderungen, Extrapunkte und Nebenabreden jeglicher Art  bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

§ 4 Einsatzdauer, Zugang zu den Räumlichkeiten

Die Einsatzdauer und der dafür zu entrichtende Preis wird im Angebot bzw. Vertrag festgelegt. Die Fotobox wird vor dem vereinbarten Zeitraum aufgebaut und danach abgeholt, wofür etwa je eine Stunde benötigt wird. Der Mieter unterstützt den Vermieter während der Leistungserbringung (Aufbau, Veranstaltung, Abbau) und gestattet den rechtzeitigen Zugang zum Aufstellungsort für Auf-/Abbau und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung. 

Für Zugang zu den Räumlichkeiten Dritter sorgt der Mieter im Voraus und stellt erforderliche Genehmigungen rechtzeitig dem Vermieter zur Verfügung. Die Kosten für z. B. kostenpflichtige oder eingeschränkt zugängliche Bereiche sind vom Mieter zu tragen und dem Vermieter rechtzeitig anzuzeigen und zur Verfügung zu stellen (Eintrittskosten, Ausweise, Parkgebühren etc).

Eine Abholung der Fotobox kann durch den Vermieter nach Vereinbarung bis
23 Uhr am Abend des gebuchten Tages erfolgen, erfolgt aber
grundsätzlich auf eigenes Ermessen des Vermieters. Der Mieter
verpflichtet sich bei Buchungen, welche länger als 23 Uhr abends
durchgeführt werden, den Zugang zur Abholung der Fotobox am Folgetag bis maximal 18 Uhr zum Veranstaltungsort zu gewährleisten. Wird dieser
Zugang zur Abholung der Fotobox nicht gewährt, können die dadurch versäumten Umsätze aus Verleihung der Fotobox am Folgetag (=Folgebuchungen) ganz oder teilweise dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Anforderungen an den Einsatzort

Die Fotobox wird ausschließlich in Innenräumen betrieben und benötigt einen 230-Volt-Stromanschluss. Der Mieter ist für die Stromquelle und Kosten verantwortlich. Es wird etwa 3 x 3 Meter Platz benötigt, und das Hintergrundsystem hat eine Breite von 3 m. Je nach gebuchtem Paket und Platzverhältnissen ist auch ein Einsatz ohne Hintergrundsystem möglich.

§ 6 Rechnung und Zahlung

Mit der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von 100 € fällig.

Die vollständige Mietgebühr (abhängig von Paket und Leistungsumfängen, benannt in der Auftragsbestätigung) ist mit Erbringen der Fotobox-Anlieferung zu zahlen. Die Zahlung der Mietgebühr erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung auf Rechnung. Die Mietgebühr deckt das vereinbarte Leistungspaket ab. Eine Verlängerung am Veranstaltungstag wird nach den gültigen Tarifen nachberechnet.

Abweichende Veranstaltungs-Zeiten/-Vorziehungen/-Überziehungen/-Verschiebungen sowie Mehr-/Warte-zeiten werden nachberechnet und sind vom Mieter zu bezahlen.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.

§ 7 Unvollständige Leistungserbringung

Bei unvollständiger Leistungserbringung durch den Vermieter beschränkt sich die Haftung auf den vereinbarten Mietpreis. Ansprüche des Mieters über diesen Betrag hinaus sind ausgeschlossen.

Leistungsstörungen aufgrund mangelnder oder fehlerhafter Mitwirkung, Handhabung oder Bedienung des Mieters oder seiner Veranstaltungsteilnehmer beeinflussen nicht die Ansprüche des Vermieters auf Bezahlung.

Bei technischen Problemen bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Behebung. Ist dies nicht möglich, wird nur die erbrachte Leistung abgerechnet. Eine Nacherfüllung der Leistung entfällt, ebenso ist eine Mängelbeseitigung durch den Mieter ausgeschlossen.

Der Vermieter kann bei wichtigem Grund, verursacht durch den Kunden oder dessen Teilnehmer, die Geräte sofort entfernen. Dies gilt besonders bei unsachgemäßer Nutzung oder Gefährdung der Geräte. Die Vergütungsansprüche des Vermieters bleiben dabei weiterhin bestehen.

§ 8 Widerrufsrecht für Mieter

Der Mieter kann die Buchung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Der Widerruf ist an die im Impressum angegebene Adresse bzw. die dort genannten Kontaktdaten zu richten.

§ 9 Kündigung durch den Mieter

§ 9 Kündigung durch den Mieter

Der Mieter kann den Mietvertrag kündigen, wobei zusätzlich zur Anzahlung von 100€ weitere Stornogebühren aus dem restlichen, offenen Angebotsbetrags anfallen:

  •     1-14 Tage vor dem Buchungstermin: 50 % des restlichen, über der Anzahlung von 100€ hinaus zu zahlenden Mietpreises
  •     15-30 Tage vor dem Buchungstermin: 25 % des restlichen, über der Anzahlung von 100€ hinaus zu zahlenden Mietpreises
  •     30-90 Tage vor dem Buchungstermin: pauschal 50 € zusätzlich zur Anzahlung von 100€
  •     > 90 Tage vor dem Buchungstermin: 0 %

Vertragliche Sonderleistungen oder Kundenwünsche sind in voller Höhe zu zahlen, insofern die Leistung durch den Vermieter bereits erbracht worden ist und nachgewiesen werden kann. Abweichende Stornogebühren müssen schriftlich festgehalten werden.

 

§ 10 Haftung, Haftungsausschluss, Gefahrübergang, Sicherheitshinweise

Die Gefahr für und durch die Mietsache geht mit dem Aufbau der Fotobox auf den Mieter über. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden in mittelbarer und unmittelbarer Verbindung mit der Fotoboxnutzung. Eine weitergehende Haftung seitens des Vermieters ist ausgeschlossen, vor allem im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotografien.

Der Mieter sichert die Fotos nach der Veranstaltung selbst. Der Vermieter haftet nicht für einen Datenverlust während der Mietzeit.

Der Mieter haftet für alle Mietgegenstände (Fotobox, Zubehör, Hintergrundsystem, Tische/Stative etc) von Anlieferung bis Rückgabe. Bei Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung zum Zeitwert. Der Mieter haftet in gleichem Maße auch für Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust, die durch die Veranstaltungsteilnehmer verursacht wurden.

Der Mieter muss Mietgegenstände sorgsam behandeln und verpflichtet sich, dem Vermieter technische Probleme sofort zu melden. Reparaturen dürfen nur vom Vermieter durchgeführt werden. Ebenso verpflichtet sich der Mieter die Fotobox während der gesamten
Veranstaltung zu beobachten und im Falle von Rauchentwicklung umgehend
vom Strom zu trennen und aus dem Gebäude zu schaffen. Der Vermieter übernimmt dabei für die gesamte Mietdauer von Aufbau bis einschließlich der Abholung keine Haftung für Folgeschäden verursacht durch technische Probleme, Brände oder ähnlichem.

SICHERHEITSHINWEISE: Um einen sicheren Betrieb der Fotobox zu gewährleisten befolgen Sie und Ihre Gäste daher unbedingt folgende Punkte. Der Veranstalter hat seine Gäste auf die unten genannten Gefahren hinzuweisen und für eine Einhaltung der sachgerechten Nutzung der Fotobox zu sorgen:

  • Die Fotobox darf nicht von unbefugten geöffnet werden! Nur der Ansprechpartner vor Ort ist befugt, die Box öffnen – er hat unbedingt darauf zu achten, keine Kabel zu berühren, umzustecken oder sonst irgendwelche Bauteile zu berühren, außer wie in den Ausschalt- und Einschalt-Anleitungen beschrieben. Es sind z.B. auch rotierende Lüfter in der Box – achte darauf diese nicht zu berühren!
  • Die Fotobox bei Beschädigungen irgendeiner Art keinesfalls betreiben, sondern Support anrufen.
  • Die Fotobox benötigt für einen sicheren Betrieb einen stabilen Stand – daher nur auf ebenem, festen Untergrund aufbauen und den Tisch/Das Stativ nicht verrücken oder berühren. Vor allem Kinder müssen bei der Benutzung beaufsichtigt werden, um Verletzungen durch eine umkippende Fotobox zu verhindern
  • Achten Sie auf die Stromversorgungs-Verkabelung der Fotobox und weisen Sie auch die Gäste darauf hin.  Es besteht Stolpergefahr.
  • Die Fotobox darf – außer bei Gefahr im Verzug wie z.B. Geruchs- oder Brandentwicklung – nicht einfach vom Strom getrennt werden. Die elektrischen Geräte können dabei Schaden nehmen, es können Folgeschäden entstehen und es kann zu Datenverlust führen! Der Veranstalter haftet für etwaige Schäden die hierdurch entstehen.
  • Die Fotobox nicht umstellen, vor allem nicht draußen Betreiben (Gefahr durch Hitze oder Nässe)
  • Die Fotobox + das  Zubehör keinesfalls Nässe aussetzen (Regen, Getränke usw). Der Veranstalter haftet für etwaige Schäden die hierdurch entstehen. Falls die Fotobox nass wurde, keinesfalls weiternutzen.
  • Die Fotobox bei Raumtemperatur lagern. Nicht in die Nähe von Wärmequellen bringen
  • Der Blitz kann heiß werden – bitte informieren Sie alle Gäste, dass der Blitz nicht berührt werden darf.
  • Sollte die Fotobox einen Piepton abgeben ist der Blitz überhitzt. Bitte halten Sie dann eine Pause von mind. 30min OHNE NUTZUNG DER FOTOBOX ein.
  • Die Fotobox enthält elektrische Komponenten, welche u.a. durch Überhitzung potentiell Feuer fangen könnten. Die Fotobox bei Geruchs- oder Rauchentwicklung sofort aus dem Gebäude tragen an einen Ort ohne weitere Brandherde bringen. Nicht weiter berühren und Abstand halten!
  • Die Fotobox nach Nutzung ordnungsgemäß nach Anleitung ausschalten und vom Strom trennen. 30 min weiter beobachten, um Geruchsentwicklung/Rauch/Brand auszuschließen.
  • Die Fotobox nicht ohne uns transportieren – Beschädigungsgefahr

§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte, Bereitstellung des Bildmaterials, Datenschutz

Die Einholung weiterer Rechte, z.B. das Recht am eigenen Bild der abgelichteten Personen sowie die Zustimmung des Verteilens dieser Bilder mittels eines Cloud-Services (OneDrive von Microsoft), obliegt dem Mieter. Dieser klärt die Veranstaltungsteilnehmer über die geplante Bildmaterialverwendung auf und -Verteilung auf, und verbietet somit auch die Nutzung der Fotobox bei Nichtzustimmung der Teilnehmer. Der Vermieter haftet nicht für Rechtsverletzungen bezüglich der Ablichtung von Personen oder dem Urheberrecht am eigenen Bild und übernimmt keine Haftung für das in der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

Das Bildmaterial wird vom Vermieter nicht gesichtet oder geprüft. Das Bildmaterial wird dem Mieter per Cloud-Link zum Download bereitgestellt und nach Abruf oder vereinbarter Frist gelöscht. Für das sichere Verteilen dieses Links ist der Mieter verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder unberechtigten Zugriffs Dritter auf die geteilten Daten. Alternativ kann die Weitergabe mittels einem anderen geeigneten Speichermedium vereinbart werden, dies ist allerding vor der Veranstaltung schriftlich festzuhalten.

§ 12 Schlussbestimmungen

Ganz oder teilweise unwirksame oder ergänzungsbedürftige Bestimmungen dieser AGBs beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, diese ganz oder teilweise unwirksamen oder zu ergänzenden Bestimmungen durch wirtschaftlich und rechtlich am nähesten kommenden Regelungen zu ersetzen.